Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge durch Kunden bei der EKB GmbH (EKB), einschliesslich Wartungen und Reparaturen.

1.2 Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten und durch den Käufer sowie die EKB zu unterzeichnen.

1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch eine Auftragserteilung akzeptiert.

2. Offerten und Vertragsabschluss

2.1 Sofern nicht anders vereinbart, haben Angebote eine Gültigkeit von 3 Monate.

2.2 Sobald der Kunde die Offerte unterzeichnet zurückgesendet oder per E-Mail die Annahme bestätigt hat, gilt der Vertrag als abgeschlossen.

2.3 Bei Wartungsarbeiten, Reparaturen und Erweiterungen gilt der Vertrag durch mündliche Zustimmung des Käufers als angenommen.

2.4 Abbildungen, Produktebeschreibungen und technische Angaben sind unverbindlich. Die EKB behält sich das Recht vor, die Produkte jederzeit technisch oder visuell anzupassen.

2.5 Leistungsbeschriebe und Angebotstexte der Produkte dürfen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung weiter verwendet werden. Sie dürfen auch nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir verweisen ausdrücklich auf das Urheberrecht und das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG).

3. Lieferfristen

3.1 Gegenseitig vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten, soweit die Produkte verfügbar sind.

3.2 Eine Lieferfristverlängerung kann entstehen

  • Bei nachträglich durch den Käufer, abgeänderten Bestellungen.

  • Bei nicht beeinflussbaren Ereignissen, wie z.B. durch höhere Gewalt, Unfälle, Lieferverzögerungen durch den Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen.

  • Bei Rückstand der durch den Käufer auszuführenden Arbeiten oder vertraglichen Pflichten.

3.3 Eine Verschiebung des Liefertermins seitens des Käufers ist der EKB rechtzeitig, mindestens 5 Arbeitstage im Voraus mitzuteilen.

4. Installation

4.1 Die Montage und Programmierung der Komponenten erfolgen durch unsere Mitarbeiter. Der Kunde ist für den ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten und Komponentenstandorten zuständig.

4.2 Nicht enthaltene Leistungen:

  • Vom Auftrag abweichende Mehrlieferungen

  • Beschaffung von Montagehilfsgeräten, wie z.B. Hebebühne

  • Vorbereitung der Zuleitungen zu den jeweiligen Komponenten (einwandfreie, geprüfte Installation mit gekennzeichneten Anschlusspunkten) sofern nicht anders vereinbart

  • Mehraufwände und Schäden, durch eine nicht fertiggestellte, fehlerhafte oder falsche Verkabelung 

  • Einrichtung Datenübertragung via Internet (Konfiguration der Geräte, erfolgt durch den Kunden oder einen Fachmann des Internetanbieters)

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) exklusiv Mehrwertsteuer (MWST) angegeben. Gesetzliche Abgaben, z.B. MWST, werden dem Käufer zu den gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Für die Rechnung sind die Produktpreise zum Zeitpunkt des Auftragseingangs massgeblich. Abzüge vom Rechnungsbetrag durch den Kunden sind nicht gestattet.

5.2 Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die EKB ist nach dem Überschreiten der Zahlungsfrist berechtigt, weitere Bestellungen zurückzuhalten oder abzulehnen, ohne dass der Käufer von seinen Verpflichtungen befreit wird. 

5.3 Die EKB hält sich das Recht vor, zukünftige Bestellungen/Lieferungen bei in Zahlungsverzug geratenen Kunden nur noch gegen Bar- oder Vorauszahlung anzunehmen/auszuführen.

5.4 Bei in Zahlungsverzug geratenen Ratenzahlungen, behält sich die EKB das Recht vor, den gesamthaft geschuldeten Betrag auf einmal einzufordern. 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Produkte bleiben im Besitz der EKB bis zur vollständigen Bezahlung. Mit dem Vertragsabschluss ist die EKB befugt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.

7. Wiederruf

7.1 Die EKB behält sich das Recht vor, von einem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer zahlungsunfähig ist.

7.2 Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Kunden werden bereits getätigte Aufwände, wie z.B. das Lackieren von Komponenten, in Rechnung gestellt.

8. Gewährleistung und Garantie

8.1 Die EKB garantiert die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der vertriebenen Produkte, sofern diese bestimmungsgemäss eingesetzt und gehandhabt werden.

8.2 Mängel infolge von Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsfehler sind der EKB umgehend, innerhalb der gesetzlichen Fristen mitzuteilen.

8.3 Fremd- bzw. vom Kunden gestelltes Material ist von der Gewährleistung und der Garantie ausgeschlossen.

8.4 Die Garantie auf das verbaute Material beträgt 2 Jahren ab Installationsdatum. Die Garantie bezieht sich nicht auf Teile, die einem Verschleiss unterliegen, z.B. Batterien oder Akku.

8.5 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder sonstige Fremdeinwirkungen, wie z.B. Funkstörungen von ausserhalb.

8.6 Die Garantie kann verweigert werden, solange der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug ist.

9. Wartung und Garantieverlängerung

9.1 Die Wartungsarbeiten werden einzeln, nicht als Abo angeboten. 

9.2 Bei jährlich, ab Kaufdatum, durch die EKB durchgeführten Wartungsarbeiten, wird die Materialgarantie um ein Jahr verlängert. Die Garantieverlängerung ist auf maximal 8 Jahre ab Kaufdatum begrenzt.

10. Haftung

10.1 Die EKB übernimmt in keinem Fall die Haftung für

  • Störungen oder Versagen der Anlage und deren direkten oder indirekten Folgen, Garantieleistungen ausgenommen.

  • Polizei-, Feuerwehr- und Wachdienst-Einsätze.

  • Ausbleibende oder fehlerhafte Alarmübermittlung durch Beeinträchtigung der Übertragungseinrichtung infolge baulicher Veränderungen, Veränderungen der Telekommunikationsinfrastruktur durch den Telekommunikationsprovider, dessen Wechsel, ungünstige Empfangsverhältnisse oder durch sonstige Einflüsse von ausserhalb.

  • Beeinträchtigung der Funktion der Anlage durch bauliche Veränderungen.

  • Schäden, welche durch falsches oder fehlerhaftes Montieren, Anschliessen oder Programmieren von Komponenten durch den Kunden verursacht wurden.

  • Bohrlöcher und/oder Schäden welche bei der Installation entstanden sind.

  • Eventuelle Farbabweichungen von gespritzten Komponenten.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Der Gerichtsstand ist Fraubrunnen.

11.2 Es gilt schweizerisches Recht.